So gibt es bei der Stornierung eines Fluges Geld zurück
- Datum
- Mittwoch, 31. Januar 2018
Vor dieser Situation kann jeder Verbraucher eines Tages stehen: Er hat den Flug in den Urlaub bereits gebucht, doch ein plötzlicher Schicksalsschlag in der Familie macht die Reisepläne zunichte. Wird der Flug deshalb storniert, behält die Fluggesellschaft das bereits gezahlte Geld meist ein – allerdings ist das in vielen Fällen nicht rechtens.
Die Flugbuchung: ein Werkvertrag
Für den Gesetzgeber ist die Sachlage hingegen eindeutig: Rein rechtlich handelt es sich bei einer Flugbuchung nämlich um einen Werkvertrag. Das bedeutet: Der Verbraucher kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Fluggesellschaften dürfen nur den Betrag für ihren Mehraufwand einbehalte, eingesparte Ausgaben müssen aber ebenso zurückerstattet werden wie Gebühren und Steuern. Sollte der frei gewordene Platz zum selben Preis verkauft werden, muss das Geld sogar komplett zurückgezahlt werden.
Auch sämtliche Kosten, die unter den Begriff „Taxes“ fallen, müssen erstattet werden, wie das Landgericht Frankfurt entschied (Aktenzeichen 2-24 S 138/16). Verhandelt wurde hier ein Fall, in dem der Kunde eine Flugreise für vier Personen stornierte. Die Fluggesellschaft hatte je Ticket 464,02 Euro als „Taxes“ ausgewiesen, die sie nicht komplett zurückzahlen wollte. Unter anderem, weil in diesen Gebühren auch ein Kerosinzuschlag enthalten sei. Das Gericht war jedoch der Meinung, dass zusätzliche Entgelte nicht in den Steuern versteckt werden dürfen. Der Kläger erhielt insgesamt mehr als 1.800 Euro zurück, jedoch nicht den vollen Preis. Der Grund: Die Fluggesellschaft konnte nachweisen, dass die stornierten Tickets nicht weiterverkauft werden konnten.