Ryanair entschädigt Passagiere wegen Streiks
- Datum
- Dienstag, 14. Mai 2019
Noble Geste oder ausgeklügeltes Vorgehen? Ryanair entschädigt Passagiere, die wegen Streiks nicht rechtzeitig ihre Reise antreten konnten. Doch das Fluggastrechteportal Flightright vermutet dahinter Taktik.
Im Falle eines Streiks ist eine Airline gemäß EU-Fluggastrechteverordnung nicht dazu verpflichtet, betroffene Passagiere zu entschädigen. Hintergrund ist der, dass ein Streik als außergewöhnlicher Umstand von der Airline nicht zu verteten ist – ähnlich wie bei höherer Gewalt. Aber nichts ist so beständig wie der Wandel und so gibt es Ausnahmen. Ein „wilder Streik“ hingegen wird nämlich anders bewertet. Gemeint sind Arbeitsniederlegungen, die von der Fluggesellschaft mitverschuldet sind, z. B. weil Lohndumping betrieben oder schlecht gewirtschaftet wird.
Ersteres wird auch Ryanair vorgeworfen. Aufgrund miserabler Arbeitsbedingungen sollen Streiks in 2017 und 2018 geradezu provoziert worden sein. Dieser Meinung ist auch Europas führendes Fluggastrechteportal Flightright, das stellvertretend für mehrere hundert Passagiere Klage einreichte – scheinbar mit Erfolg.
Wie das Amtsgericht Hamburg bestätigt, sind in mindestens fünf Verfahren, die Ersatzansprüche von Ryanair anerkannt worden – der irische Billigflieger hat hierzu bislang keine Stellungnahme abgegeben.
Allerdings wirft Flightright Ryanair taktisches Verhalten vor. So wolle man verhindern, dass der Fall an die höchste rechtliche europäische Instanz, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), weitergegeben wird. Würde dieser entscheiden, dass die vorangegangene Streiks keinen außergewöhnlichen Umstand darstellten, müsste Ryanair auch allen anderen Forderungen nach Entschädigung nachkommen.