Luftverkehrssteuer: Ryanair bittet Kunden nachträglich zur Kasse
- Datum
- Montag, 13. Januar 2020
Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair möchte die ab dem 1. April 2020 erhöhte Luftverkehrssteuer auch auf bereits gebuchte Flüge, die nach dem 1. April 2020 stattfinden, erheben und bittet ihre Kunden nun zur Kasse. Dürfen die das?
Ryanair wälzt Steuererhöhung auf Kunden ab
Als Teil des Klimapakets, welches die Bundesregierung beschlossen hat, wird sich die Luftverkehrssteuer ab dem 1. April 2020 erhöhen. Dies gilt für alle Flüge, die ab diesem Zeitpunkt angetreten werden, unabhängig davon, wann sie gebucht wurden. Somit ist die nachträgliche Einforderung der Steuer durch Ryanair zwar prinzipiell rechtens, jedoch löst die sehr kurze Zahlungsfrist Unmut bei den Kunden aus.
Was war geschehen?
Die Billigairline hatte Mails mit einer Zahlungsaufforderung an ihre Kunden für bereits gebuchte Flüge verschickt, in der diese aufgefordert wurden, die Zusatzgebühr in Höhe von 5,53 Euro für innerdeutsche Flüge bzw. 9,96 Euro für europaweite Flüge innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Mail zu zahlen.
Tipp: Sommerurlaub 2020 – günstige Flüge nach Griechenland.
Verbraucherschützer klagen nun an, dass diese Frist willkürlich gesetzt wurde, um die Ryanair-Kunden unter Druck zu setzen. Kunden hätten theoretisch bis zu 30 Tage Zeit, da erst danach ein Zahlungsverzug eintreten würde. Den Kunden wird dennoch angeraten, die Zusatzgebühr auf jeden Fall zu zahlen, wenngleich es nicht unbedingt innerhalb der 48-Stunden-Frist sein müsse. Denn Ryanair verweist in der E-Mail darauf, dass die Zahlungsfrist ab Zugang der Mail beginne. Es ist für die Airline jedoch schlichtweg unmöglich, ihren Kunden den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Ob diese Vorgehensweise der Airline zur Kundenbindung beiträgt, sei einmal dahingestellt.
Es gibt jedoch Fluglinien, wie Lufthansa oder Easyjet, die auf eine nachträgliche Erhebung der Luftverkehrssteuer bei einer Flugbuchung vor dem 1. April 2020 ihren Kunden zuliebe verzichten.