Fluggastrechte

Kaum in einer Lebenssituation fühlt man sich so hilflos fremden Mächten ausgeliefert, wie im Umgang mit Fluggesellschaften. Daher ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass man sich als Kunde dieser Unternehmen durchaus nicht alles gefallen lassen muss. Denn auch als Reisender hat man Rechte.

Fluggastrechte – Bescheid wissen und Geld sparen

Wenn man sich mit Freunden über Erlebnisse an Flughäfen unterhält, bekommt man oftmals unangenehme Geschichten zu hören: stundenlange Verspätungen, die einen dazu zwingen, sich am Gate häuslich einzurichten, das Gepäck ist nicht da, der Anschlussflug schon weg oder der Flug überbucht und man wird gar nicht erst in den Flieger gelassen. Viele wissen nicht: Diese Unannehmlichkeiten können bares Geld wert sein. Wenn man seine Rechte kennt.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Ihr Flug war verspätet, ist ausgefallen oder es gab anderweitige Verzögerungen? Füllen Sie das folgende Formular aus und prüfen Sie ganz einfach, ob Sie im Rahmen Ihrer Fluggastrechte einen Anspruch auf Entschädigung haben.


Bereitgestellt von unserem Partner EUclaim

Wann gelten die Fluggastrechte?

Das beste vorweg: Fluggastrechte sind universell gültig. Wer mit einer Billigairline fliegt, hat im Fall von Verspätungen etc. das gleiche Recht auf Kompensation, wie der Business-Class-Passagier der althergebrachten Fluggesellschaft. Die Airlines selber verschweigen dem Kunden dabei gern, dass er Anspruch auf Entschädigungszahlungen hat. Doch auf seine Rechte zu pochen, lohnt sich: Bis zu 600 Euro Entschädigung sind für den Reisenden drin!

Rechtsgrundlage der hierzulanden gültigen Fluggastrechte ist eine Verordnung der EU aus dem Jahre 2004. Daher kann man die Rechte nur für Flüge geltend machen, die in der EU-Zone starten und/oder landen. In letzterem Fall ist jedoch eine weitere Einschränkung zu beachten: Wenn der Flug außerhalb des EU-Raumes gestartet ist, muss die Airline in der Europäischen Union beheimatet sein. Zum Glück trifft das jedoch auf die zehn in Deutschland laut Statistik beliebtesten Billigflieger allesamt zu!

Statistik: Führende Low-Cost-Carrier in Deutschland in einer Januarwoche des Jahres 2014 nach Anzahl der Starts | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Welche Entschädigungen stehen mir zu?

Für die Kompensationen ist entscheidend, ob die Fluggesellschaft für die Verspätung oder den Flugausfall verantwortlich ist.
Wenn die Airline keine Schuld trifft, z.B. bei Streiks oder ungünstigen Wetterbedingungen, ist sie „nur“ verpflichtet, für Getränke, Mahlzeiten, freie Telefonate und ggf. eine Hotelübernachtung aufzukommen.

Wenn jedoch die Fluggesellschaft die Verantwortung trägt, bei technischen Defekten oder Überbuchung kann man zusätzlich mit monetärer Entschädigung rechnen. Wie hoch diese ausfällt, errechnet sich nach einem bestimmten Schlüssel. Im Falle der Nichtbeförderung zählt dabei ausschließlich die Flugstrecke, wird ein Alternativflug angeboten ist zusätzlich der dadurch entstandene Zeitverlust relevant:

  • 250 Euro muss die Airline bei Flugausfällen auf Strecken bis zu 1500 km und bei Verzögerungen von mehr als drei Stunden bei Reisen über diese Entfernung zahlen.
  • Bei Reisen bis zu 3500 km Flugstrecke (und über drei Stunden Verspätung) sind es bereits 400 Euro.
  • Den Jackpot können Passagiere knacken, die eine Fernreise von über 3500 km unternehmen wollen und deren Flug annulliert wird oder über vier Stunden verspätet ist: Hier kann der Kunde seine Urlaubskasse um ganze 600 Euro aufbessern.

Was für Rechte habe ich bei Verspätungen?

Bei Airline-verursachten Verspätungen, die nicht aus Annullierungen resultieren, sind die oben aufgelisteten Entschädigungen nach einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2009 ebenfalls zu zahlen – allerdings erst ab Verspätungen von mehr als drei Stunden. Ab fünf Stunden Verspätung kann zudem der Ticketpreis zurückgefordert werden. Die Entschädigungssummen sind ansonsten unabhängig von dem tatsächlichen Preis, den Sie für das Flugticket bezahlt haben. Bei Billigflügen, die unter 250 Euro kosten, kann man also sogar einen Gewinn mit seiner Flugreise machen. Auch muss nicht nachgewiesen werden, dass man tatsächlich Schaden oder Nachteil durch die Verspätungen erfahren hat.

Wie setze ich meine Rechte durch?

Rechte bei VerspätungenDie Airlines sträuben sich verständlicherweise, die Reisenden auf diese Entschädigungssummen hinzuweisen, sondern hoffen auf das Nichtwissen der Kunden.

Doch auch, wenn man von sich aus versucht, seine Ansprüche geltend zu machen, kann man eine unangenehme Überraschung erleben: Die Fluggesellschaft blockt ab oder weigert sich, die Entschädigung zu zahlen, teilweise mit Verweis auf „höhere Mächte“, die zur Verspätung oder Annullierung geführt haben. Diese Taktik spekuliert darauf, dass die Reisenden eher entnervt aufgeben, als den teuren Anwalt einzuschalten. In diesen Fällen kann sich Penetranz des Passagiers bezahlt machen. So sei an dieser Stelle das Formular von EUclaim empfohlen. Hier können Sie anhand Ihrer Flugnummer und des Datums ganz einfach und kostenlos prüfen, ob ein Anspruch auf Entschädigung im Rahmen des Fluggastrechtes besteht und gegen eine Erfolgsprovision Hilfe „bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte“ anfordern.

Auch bei Gepäckverlust muss die Airline selbstverständlich haften. Hier variieren die Summen der Ausgleichszahlungen von Einzelfall zu Einzelfall, die Obergrenze liegt bei ca. 1350 Euro. Der Verlust muss außerdem innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden.

Allgemein kann gesagt werden:
Wer über seine Fluggastrechte Bescheid weiß, kann nicht nur viele finanzielle Vorteile daraus ziehen, sondern wird außerdem auch seinem nächsten Aufenthalt im Flughafen um einiges entspannter entgegensehen.