Flüge innerhalb Deutschlands: Maskenpflicht gilt weiterhin
- Datum
- Donnerstag, 19. Mai 2022
Trotz der Empfehlung der Europäischen Union, die Maskenpflicht an Flughäfen sowie in Flugzeugen fallen zu lassen, müssen Passgiere auf innerdeutschen Flügen vorerst weiterhin einen Mund- und Nasenschutz tragen. Warum in diesem Fall die EU-Leitlinie nicht greift, lesen Sie hier.
Aufhebung der Maskenpflicht: Rückkehr zur Normalität im Flugverkehr
Nach Empfehlungen der Europäischen Union ist ein Mund- und Nasenschutz an Flughäfen und an Bord von Flugzeugen seit dem 16. Mai nicht mehr obligatorisch. Für Flugreisende und Crew-Mitglieder bedeutet diese neue Lockerung eine wesentliche Erleichterung.
Umsetzung der EU-Leitlinie hängt von nationalen Vorschriften ab
Trotz der Empfehlung der EU-Gesundheitsbehörde sowie der Europäischen Luftsicherheitsagentur scheitert es in manchen Ländern noch an der Umsetzung. So müssen Fluggäste in Ländern, in denen die Maskenpflicht auch in allen anderen öffentlichen Verkehrsmittel fortbesteht, weiterhin die Mund- und Nasenbedeckung im Flugzeug und an Flughäfen tragen. Auch in Deutschland ist die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin vorgeschrieben, sodass Reisende den Mund- und Nasenschutz auf innerdeutschen Flügen, außer beim Essen und Trinken, vorerst nicht weglassen dürfen. Für Kinder unter 6 Jahren gilt diese Pflicht nicht.
Die gelockerte EU-Leitlinie hat auf die Vorschriften der einzelnen Länder keinen Einfluss. Trotz der Lockerungen betonten die EU-Behörden, dass das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung dennoch eine wesentliche Schutzmaßnahme gegen eine Ansteckung mit Covid-19 sei.
Gründe für die Lockerungen der Europäischen Union
Die EU-Behörden gaben als Gründe für ihre Lockerungen die gute Kontrolle der pandemischen Lage an. So wachsen die Impfzahlen fortlaufend und immer mehr Menschen sind durch eine Infektion bereits gegen das Virus immun.